Ergänzung des COVID‑19‑Armutsgesetzes: Finanzielle Soforthilfen für Haushalte und Studierende
abgestimmt am
15.12.2021
Zusammenfassung
Das Gesetz stellt 32 Mio. € bereit: 10 Mio. € für soziale Projekte und 22 Mio. € für Haushalte mit Sozialhilfe, wobei jedem Haushalt mindestens 150 € gezahlt werden; Studierende erhalten ebenfalls 150 € ohne Antrag.
einfache MehrheitXXVII15.12.2021
Gesetz
Gesundheit
Sozialpolitik
Schwerpunkte
10 Mio. € werden für Projekte bereitgestellt, die Kinder, Jugendliche, Obdachlosigkeit und Versorgungssicherheit unterstützen.
22 Mio. € werden für Haushalte mit Sozialhilfe‑ oder Mindestsicherungsbezug bereitgestellt, wobei jedem Haushalt mindestens 150 € einmalig gezahlt werden.
Studierende, die im November 2021 eine Studienbeihilfe oder ein Mobilitätsstipendium erhalten, bekommen zusätzlich 150 € ohne eigenen Antrag.
Die Vollziehung des Gesetzes liegt beim Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz; für den studentischen Teil ist der Bildungsminister zuständig.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.