Verlängerung der Notfall‑Pflegepersonalausnahme bis 2022 und Textkorrektur
abgestimmt am
15.12.2021
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag ergänzt einen Verweis auf ein weiteres Bundesgesetz, korrigiert einen Rechtschreibfehler und verlängert die Pandemie‑Ausnahmeregelung für nicht‑qualifiziertes Pflegepersonal bis Ende 2022, um Engpässe in der Behindertenbetreuung zu vermeiden.
einfache MehrheitXXVII15.12.2021
Abänderung
Gesundheit
Schwerpunkte
In § 117 Abs. 35 wird nach dem Hinweis auf das Gesetz BGBl. I Nr. 23/2020 ein zusätzlicher Verweis auf § 3a Abs. 7 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 16/2020 eingefügt.
Der neue Verweis erweitert die Rechtsgrundlage, sodass das Gesetz nun auch die Bestimmungen aus § 3a Abs. 7 berücksichtigt.
Das Wort „tritt“ wird im Text durch das grammatisch korrekte „treten“ ersetzt.
Die befristete Ausnahmeregelung, die während der Pandemie nicht‑qualifiziertes Personal für Basisversorgungsaufgaben zulässt, wird bis zum 31. Dezember 2022 verlängert, um Engpässe in Einrichtungen der Behindertenbetreuung zu mildern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.