Verlängerung befristeter Ausnahmeregelungen für ausländische Fachkräfte im Gesundheits‑ und Pflegebereich (COVID‑19)
abgestimmt am
15.12.2021
Zusammenfassung
Das Gesetz verlängert befristete Ausnahmeregelungen, die es Personen ohne Eintragung ins Gesundheitsberuferegister, aber mit ausländischen Qualifikationen, erlauben, während der COVID‑19‑Pandemie im gehobenen Dienst und in Pflegeassistenzberufen zu arbeiten. Die Regelungen gelten vom 1. Jänner 2022 bis zum 30. Juni 2022 und betreffen zudem das MTD‑Gesetz sowie das Sanitätergesetz.
einfache MehrheitXXVII15.12.2021
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
Für die Dauer der COVID‑19‑Pandemie dürfen Personen ohne Eintragung ins Gesundheitsberuferegister, die im Ausland qualifiziert wurden, im gehobenen Dienst eingesetzt werden.
Auch für Pflegeassistenzberufe gilt die gleiche Ausnahmeregelung während der Pandemie.
Die genannten Ausnahmeregelungen treten am 1. Jänner 2022 in Kraft und enden am 30. Juni 2022.
Im MTD‑Gesetz wird die Befristung von § 4 Abs. 5 bis zum 30. Juni 2022 verlängert, ebenfalls nur im Kontext der COVID‑19‑Bekämpfung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.