Verbot von Zwangs‑ und Beugestrafen bei der COVID‑19‑Impfpflicht
abgestimmt am
16.12.2021
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag ergänzt das Verwaltungsvollstreckungsgesetz um einen Absatz, der jede Form von Zwangs‑ oder Beugestrafen im Zusammenhang mit einer COVID‑19‑Impfpflicht verbietet. Er begründet dies mit den wirtschaftlichen und psychischen Folgen der Pandemie‑Maßnahmen.
einfache MehrheitXXVII16.12.2021
Abänderung
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Schwerpunkte
Der Antrag fügt eine neue Regelung ein, die jede Form von Zwangs‑ oder Beugestrafen im Zusammenhang mit der COVID‑19‑Impfpflicht verbietet.
Er begründet den Änderungsbedarf mit den wirtschaftlichen Schäden, steigender Arbeitslosigkeit und psychischen Belastungen, die durch die Pandemie‑Maßnahmen entstanden sind.
Der Antrag kritisiert, dass das Ministerium trotz früherer Zusicherungen keine klare Ausschließung von Beugehaft im Gesetzentwurf enthält.
Er fordert, dass die Grund‑ und Freiheitsrechte der Bürger*innen stärker geschützt werden, indem Zwangsmaßnahmen ausgeschlossen werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.