Steuerfreie COVID‑19‑Bonuszahlungen bis 3 000 € für 2021‑2022
abgestimmt am
16.12.2021
Zusammenfassung
Der Antrag ändert im Einkommensteuergesetz die Formulierung von § 124b Ziffer 350, sodass die Jahre 2020‑2022 berücksichtigt werden. Dadurch können Arbeitgeber Bonuszahlungen bis zu 3 000 Euro für Mitarbeitende in systemrelevanten Bereichen während der COVID‑19‑Krise steuerfrei gewähren.
einfache MehrheitXXVII16.12.2021
Abänderung
Steuerwesen
Schwerpunkte
Der Wortlaut von § 124b Ziffer 350 wird von „im Kalenderjahr 2020“ auf „in den Kalenderjahren 2020, 2021 und 2022“ geändert.
Damit können Bonuszahlungen bis zu 3 000 Euro für Mitarbeitende in systemrelevanten Bereichen steuerfrei gewährt werden.
Die Steuerbefreiung gilt nur für Zahlungen, die ausdrücklich im Zusammenhang mit der COVID‑19‑Krise stehen.
Reguläre Leistungszulagen, die nicht pandemiebezogen sind, bleiben weiterhin steuerpflichtig.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.