Steuerliche Entlastung für COVID‑19‑Zulagen und Einführung einer zusätzlichen Arbeitsplatzpauschale
abgestimmt am
16.12.2021
Zusammenfassung
Der Antrag erweitert das Einkommensteuergesetz: Die bereits bestehende Arbeitsplatzpauschale wird als zusätzliche abzugsfähige Betriebsausgabe in den Basis‑ und Kleinunternehmer‑Pauschalen aufgenommen. Außerdem werden COVID‑19‑Zulagen und Bonuszahlungen bis zu 3 000 € pro Arbeitnehmer, die bis Februar 2022 gezahlt werden, von der Einkommensteuer befreit und von Arbeitgeberbeiträgen ausgenommen.
einfache MehrheitXXVII16.12.2021
Abänderung
Steuerwesen
Schwerpunkte
Die bereits bestehende Arbeitsplatzpauschale wird als zusätzliche abzugsfähige Betriebsausgabe in die Basis‑ und Kleinunternehmer‑Pauschalierung aufgenommen.
Die neue Regelung erlaubt es, die Arbeitsplatzpauschale sowohl in § 17 Abs. 1 (Basispauschalierung) als auch in § 17 Abs. 3a (Kleinunternehmer‑Pauschalierung) geltend zu machen.
Bonus‑ und Zulagenzahlungen bis zu 3 000 € für im Jahr 2021 geleistete, COVID‑19‑bezogene Mehrarbeit werden steuerfrei gestellt, wenn sie bis Februar 2022 ausgezahlt werden.
Die steuerfreien COVID‑19‑Zulagen sind zudem von den Arbeitgeberbeiträgen nach dem FLAG 1967 und von der Kommunalsteuer befreit.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.