Klarstellung der Eigentumsübertragung von Wohnungen im Umsatzsteuergesetz
abgestimmt am
20.01.2022
Zusammenfassung
Der Änderungsantrag ändert drei Formulierungen im Umsatzsteuergesetz, um die Übertragung von Wohnungen klarer zu regeln. Ziel ist mehr Rechtssicherheit bei Eigentumsübertragungen, besonders in Reihenhaus‑ und ländlichen Anlagen.
einfache MehrheitXXVII20.01.2022
Abänderung
Steuerwesen
Schwerpunkte
In § 12 Abs. 10 (dritter Unterabsatz) wird die Formulierung „Übertragung einer Wohnung in das Wohnungseigentum …“ durch „Eigentumsübertragung – ausgenommen von Geschäftsräumen – aufgrund eines Anspruches gemäß § 15c“ ersetzt.
In § 12 Abs. 10 (vierter Unterabsatz) wird dieselbe Formulierung wie im vorherigen Unterabsatz geändert.
In § 18 Abs. 10 wird die Formulierung „Wohnungen betreffen, die nachträglich in das Wohnungseigentum …“ durch die neue Formulierung „Eigentumsübertragungen – ausgenommen von Geschäftsräumen – aufgrund eines Anspruches gemäß § 15c …“ ersetzt.
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