Erhöhung der Gemeindefinanzierung um 275 Mio. € im Jahr 2021
abgestimmt am
20.01.2022
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag ergänzt das Finanzausgleichsgesetz 2017 um 275 Millionen Euro, die den Ertragsanteilen der Gemeinden für das Jahr 2021 hinzugerechnet werden sollen. Ziel ist es, bereits ausgezahlte Sonder‑Vorschüsse zurückzurollen und den Gemeinden Liquidität zu sichern.
einfache MehrheitXXVII20.01.2022
Abänderung
Finanzausgleich
Schwerpunkte
Der Antrag fügt einen neuen Absatz (4b) ein, der den Gemeinden für das Jahr 2021 zusätzlich 275 Mio. € zu den Ertragsanteilen bei der Einkommensteuer hinzurechnet.
Die Maßnahme soll die bereits im März und Juni 2021 ausgezahlten Sonder‑Vorschüsse von insgesamt 500 Mio. € teilweise zurückführen, weil sie sich als nicht nötig erwiesen haben.
Durch die zusätzliche Zahlung erhalten strukturschwache Gemeinden mehr finanzielle Mittel, was ihre wirtschaftliche Lage stabilisieren soll.
Die Aufrollung der Sonder‑Vorschüsse wird über mehrere Monate gestreckt, um die Liquidität der Gemeinden nicht zu gefährden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.