Verlängerung des Finanzausgleichs 2017 und ergänzende Finanzierungsmaßnahmen
abgestimmt am
20.01.2022
Zusammenfassung
Das Gesetz verlängert den Finanzausgleich 2017 bis 2023 und passt fünf weitere Gesetze an, um zusätzliche Mittel für Wasser‑/Abwasserinfrastruktur, Pflegefonds, Gesundheits‑Zielsteuerung und COVID‑19‑Ausgleich bereitzustellen.
einfache MehrheitXXVII20.01.2022
Gesetz
Finanzausgleich
Schwerpunkte
Der Geltungszeitraum des Finanzausgleichs 2017 wird von 2021 auf 2023 verlängert, damit die bisherigen Finanzregelungen unverändert weiter gelten.
Im Umweltförderungsgesetz wird ein jährlicher Förderrahmen von 80 Mio. € für die Siedlungswasserwirtschaft für die Jahre 2022 und 2023 festgelegt.
Der Pflegefonds erhält für 2022 einen Zweckzuschuss von 436 Mio. € und für 2023 von 455,6 Mio. €, um die Langzeitpflege weiter zu sichern.
Im Gesundheits‑Zielsteuerungsgesetz wird ab 2023 jährlich ein zusätzlicher Betrag von 13 Mio. € für die Gesundheitsförderung eingeführt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.