Erweiterung der Schließungsbefugnisse bei COVID‑19‑Verstößen
abgestimmt am
20.01.2022
Zusammenfassung
Der Antrag ergänzt das COVID‑19‑Maßnahmengesetz um eine Schließungsbefugnis für Betriebe bei wiederholten Verstößen und erweitert die Kontrollrechte der Arbeitsinspektion.
einfache MehrheitXXVII20.01.2022
Abänderung
Gesundheit
Zivilschutz
Schwerpunkte
Die Bezirksverwaltungsbehörde kann Betriebe oder Versammlungsorte für bis zu einer Woche schließen, wenn der Betreiber bereits mehrfach wegen ähnlicher Verstöße bestraft wurde.
Die Arbeitsinspektion darf nur im Rahmen ihrer Zuständigkeit prüfen, ist aber bei Verdacht auf Verstöße gegen COVID‑19‑Maßnahmen befugt, Kontrollen durchzuführen.
Ein neuer Absatz (16) regelt das Inkrafttreten der Änderungen: Das Gesetz tritt mit dem Tag nach Kundmachung in Kraft, während § 9 Abs. 3 gleichzeitig außer Kraft gesetzt wird.
Die Nummerierung von Paragraphen wird angepasst, um die neuen Regelungen korrekt einzuordnen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.