Verschärfung von Betretungs‑ und Befahrungsverboten im COVID‑19‑Maßnahmengesetz
abgestimmt am
20.01.2022
Zusammenfassung
Das Gesetz verschärft die Strafen für Verstöße gegen Betretungs‑ und Befahrungsverbote, erweitert die Haftung von Betreibern und gibt Behörden erweiterte Kontrollbefugnisse, um die Verbreitung von COVID‑19 zu verhindern.
einfache MehrheitXXVII20.01.2022
Gesetz
Gesundheit
Zivilschutz
Schwerpunkte
Das Gesetz verschärft die Strafen für das Betreten oder Befahren von Betriebsstätten, Arbeitsorten und Verkehrsmitteln, wenn diese nach einer Verordnung gesperrt sind – Geldstrafen von 145 € bis 30 000 € und Freiheitsstrafen bis zu sechs Wochen.
Betreiber von Betrieben, Verkehrsmitteln, Pflegeeinrichtungen und privaten Orten müssen dafür sorgen, dass ihre Objekte nicht entgegen den Verboten betreten werden; bei Pflichtverletzungen drohen hohe Bußgelder (3 000 €‑30 000 €) und Haftstrafen.
Das Organisieren oder die Teilnahme an nicht genehmigten Zusammenkünften wird mit Geldstrafen von 145 € bis 30 000 € und Haftstrafen bis zu sechs Wochen bestraft; gewerbliche Veranstalter erhalten besonders hohe Strafen.
Die Bezirksverwaltungsbehörde und weitere Behörden (Gesundheits‑, Lebensmittel‑, Arbeitsinspektion, Sicherheitsdienste) erhalten erweiterte Kontrollbefugnisse, um die Einhaltung der Betretungs‑ und Befahrungsverbote zu prüfen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.