Technische Anpassungen des Erneuerbaren‑Ausbau‑Gesetzes und verwandter Energiegesetze
abgestimmt am
20.01.2022
Zusammenfassung
Der Antrag ändert das Erneuerbaren‑Ausbau‑Gesetz, das EIWOG und das E‑Control‑Gesetz: Er fügt neue Marktprämien‑Einträge ein, definiert einen Mindest‑Reinvestitionsgrad, verkürzt Förderfristen, schafft Sonderregelungen für kleine Windkraftanlagen, führt De‑minimis‑Ausnahmen für Wasserstoff‑Umwandlungsanlagen ein und stärkt Verbraucherrechte bei Preisänderungen.
einfache MehrheitXXVII20.01.2022
Abänderung
Umwelt
Energie
Verfassung
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
Ein neuer Mindest‑Reinvestitionsgrad wird eingeführt, um sicherzustellen, dass geförderte Anlagen einen Teil ihrer Investitionen wieder in neue, gleichwertige Anlagen stecken.
Die Förderfrist für bestimmte Maßnahmen wird von drei Jahren auf 18 Monate verkürzt, um die Fördermittel schneller zu nutzen.
Im Inhaltsverzeichnis wird ein neuer Eintrag für die Inkrafttretensbestimmung der EAG‑Novelle (BGBl. I Nr. 181/2021) eingefügt.
Für Wasserkraftanlagen wird ein zusätzlicher Investitionszuschuss eingeführt, der nur dann greift, wenn noch nicht ausgeschöpfte Mittel aus dem ÖSG‑2012 vorhanden sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.