Änderung des Umweltförderungsgesetzes: Ausschluss von Doppelförderungen auch für besonders förderpolitische Maßnahmen
abgestimmt am
23.02.2022
Zusammenfassung
Der Antrag der Abgeordneten Julia Herr will den Ausschluss von Doppelförderungen im Umweltförderungsgesetz auf alle Maßnahmen ausdehnen – auch für solche, die in der Biodiversitätsstrategie als besonders wichtig gelten – um zu verhindern, dass dieselben Projekte mehrfach aus verschiedenen Förderprogrammen finanziert werden.
einfache MehrheitXXVII23.02.2022
Abänderung
Umwelt
Wasser
Wasserbewirtschaftung
Schwerpunkte
Der Antrag erweitert den bestehenden Ausschluss von Doppelförderungen auf alle Maßnahmen, selbst wenn sie in der Biodiversitätsstrategie als besonders förderpolitisch bedeutsam gelten.
Er soll verhindern, dass Mittel aus dem Biodiversitätsfonds (50 Mio. € aus RRF‑Mitteln plus 5 Mio. € jährlich) für Projekte verwendet werden, die bereits durch die GAP (ca. 2,2 Mrd. € jährlich) oder den Waldfonds (350 Mio. €) finanziert werden können.
Die aktuelle Regierungsvorlage lässt eine Ausnahme für besonders wichtige Maßnahmen zu, wodurch der Gesetzgeber keinen Einfluss mehr auf die Gültigkeit des Förderausschlusses hat – ein Umstand, den der Änderungsantrag korrigieren will.
Der Änderungsantrag enthält keinen konkreten Termin für das Inkrafttreten; er soll nach Annahme in der 2. Lesung sofort gelten.
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