UFG‑Novelle 2022: Erweiterte Umwelt‑ und Klimaförderung inkl. Biodiversitätsfonds
abgestimmt am
23.02.2022
Zusammenfassung
Die UFG‑Novelle erweitert das Umweltförderungsgesetz um neue Ziele, einen Biodiversitätsfonds und die Einbindung von EU‑RRF‑Mitteln, definiert zusätzliche Förderkategorien und regelt die Erhebung personenbezogener Daten.
einfache MehrheitXXVII23.02.2022
Gesetz
Umwelt
Wasser
Wasserbewirtschaftung
Schwerpunkte
Der Titel des Gesetzes wird geändert und umfasst nun Wasserwirtschaft, Umwelt, Altlastensanierung, Flächenrecycling, Biodiversität und das JI/CDM‑Programm.
Die Zielsetzungen werden erweitert: effizienter Energie‑ und Ressourceneinsatz, Ausbau erneuerbarer Energieträger, Reduktion von Treibhaus‑ und Schadstoffemissionen.
Ein neuer Biodiversitätsfonds wird eingerichtet, finanziert aus nationalen Mitteln und dem EU‑RRF, zur Umsetzung der nationalen Biodiversitäts‑Strategie.
Europäische Mittel aus dem RRF können zusätzlich zu nationalen Mitteln für Förderungen in Wasserwirtschaft, Altlastensanierung und Flächenrecycling eingesetzt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.