COVID‑19‑Gesetz: Erhöhung des Entgeltzuschusses, Härtefallfonds und Sunset‑Klauseln
abgestimmt am
20.03.2020
Zusammenfassung
Der Antrag ändert das COVID‑19‑Gesetz: Er erhöht den Arbeitgeber‑Entgeltzuschuss auf 100 %, richtet einen Härtefallfonds mit bis zu 1 Mrd. € ein und legt für viele Bestimmungen ein Ablaufdatum zum 31. Dezember 2020 fest.
einfache MehrheitXXVII20.03.2020
Abänderung
Gesundheit
Verfassung
Wirtschaft
Steuerwesen
Arbeitsrecht
Telekommunikation
Schwerpunkte
Der Arbeitgeber‑Entgeltzuschuss für Sonderbetreuungszeiten wird von einem Drittel auf 100 % erhöht.
Der Bundesminister für Bildung kann per Verordnung einheitliche Fristen für Aufnahme‑ und Auswahlverfahren an Hochschulen festlegen; betroffene Einrichtungen müssen hierzu Stellungnahmen abgeben.
Ein Härtefallfonds wird eingerichtet, der bis zu 1 Mrd. € aus dem COVID‑19‑Krisen‑Finanzfonds bereitstellt und über die Finanzämter abgewickelt wird.
Im Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten wird ein neuer Buchstabe g eingefügt, der medizinische Einrichtungen für COVID‑19‑Patienten bis zum 31. Dezember 2020 vorsieht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.