Einführung eines digitalen Ausnahmezertifikats für die COVID‑19‑Impfpflicht
abgestimmt am
24.02.2022
Zusammenfassung
Der Antrag führt ein digitales Ausnahmezertifikat ein, das als elektronischer Nachweis dient, dass eine Person von der COVID‑19‑Impfpflicht ausgenommen ist. Er regelt die Inhalte des Zertifikats, die Zuständigkeit für Ausstellung und Speicherung sowie den Zugriff von Behörden und Sicherheitsorganen.
einfache MehrheitXXVII24.02.2022
Abänderung
Gesundheit
Schwerpunkte
In Kraft ab 11.04.2022
Die ärztliche Bestätigung muss künftig ausschließlich in Form eines digitalen Ausnahmezertifikats erfolgen.
Die ELGA‑GmbH übermittelt die für das Zertifikat notwendigen Daten an den Bundesminister.
Das Ausnahmezertifikat muss Name, Geburtsdatum, Grund der Ausnahme, Ablaufdatum, Aussteller und eine eindeutige Kennung enthalten.
Eine benannte Stelle wird eingerichtet, um Beschwerden über fehlerhafte Ausnahmezertifikate zu bearbeiten und ggf. neue Zertifikate auszustellen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.