Preisregelungen für Arzneimittel 2023 – Abschlag, Höchstpreise und Streichungsverbote
abgestimmt am
24.02.2022
Zusammenfassung
Der Antrag ergänzt das Sozialversicherungsgesetz um neue Preisregelungen für Arzneimittel: ein zusätzlicher 6,5 %‑Abschlag zum EU‑Durchschnittspreis, strengere Höchstpreisgrenzen für 2023 und eine Frist bis 31. Dezember 2023, in der Streichungen von Medikamenten ausgeschlossen sind.
einfache MehrheitXXVII24.02.2022
Abänderung
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.04.2022
Ein zusätzlicher Abschlag von 6,5 % zum ermittelten EU‑Durchschnittspreis wird nach dem Ausdruck „Differenzbetrag“ eingefügt.
Der Text wird um die Bezugnahme „und/oder $351c Abs. 10 Z 1‑Z 3“ erweitert.
Für das Jahr 2023 werden neue Preisregelungen eingeführt: Höchstpreise dürfen nur 20 % über dem Preis der günstigsten gleichwirkstofflichen Arznei liegen, und Preissenkungen müssen mindestens bis zur Rezeptgebühr vom 1. Februar 2023 erfolgen.
Alle genannten Änderungen treten am 1. April 2022 in Kraft.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.