Anpassungen des Hospiz‑ und Palliativfonds: gender‑gerechte Sprache, Fristverlängerung und Schlussbestimmungen
abgestimmt am
24.02.2022
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag ändert das Hospiz‑ und Palliativfondsgesetz sowie mehrere Sozialversicherungsgesetze. Er führt gender‑gerechte Formulierungen ein, verlängert die Antragsfrist für Zweckzuschüsse im Jahr 2022 bis zum 30. September und erlaubt eine Auszahlung bis November 2022. Außerdem werden Schlussbestimmungen in den betroffenen Gesetzen eingefügt.
einfache MehrheitXXVII24.02.2022
Abänderung
Gesundheit
Care-Ökonomie
Krankenpflege
soziale Sicherheit
Betreuung von Pflegebedürftigen
Schwerpunkte
Der Ausdruck „Palliativpatienten und patientinnen“ wird zu „Palliativpatienten und -patientinnen“ geändert, um die gender‑gerechte Schreibweise zu gewährleisten.
Der Ausdruck „Fachärzte und -innen“ wird zu „Fachärzte und -ärztinnen“ geändert, ebenfalls zur gender‑gerechten Formulierung.
Die Frist, bis zu der die Länder den Zweckzuschuss beantragen können, wird für das Jahr 2022 von 31. März auf 30. September verlängert.
Die Auszahlung des Zweckzuschusses für das Jahr 2022 kann bis spätestens November 2022 erfolgen, anstatt wie ursprünglich vorgesehen bereits im Mai 2022.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.