Einrichtung eines Bundesfonds für Hospiz‑ und Palliativversorgung
abgestimmt am
24.02.2022
Zusammenfassung
Das HosPalFG richtet einen Bundesfonds ein, aus dem ab 2022 jährliche Zweckzuschüsse an die Länder fließen, um spezialisierte Hospiz‑ und Palliativangebote zu finanzieren. Die Mittel sind zweckgebunden, an Qualitäts‑ und Ausbaubedingungen geknüpft und werden von Gesundheit Österreich GmbH überwacht.
einfache MehrheitXXVII24.02.2022
Gesetz
Gesundheit
Care-Ökonomie
Krankenpflege
soziale Sicherheit
Betreuung von Pflegebedürftigen
Schwerpunkte
Ein Hospiz‑ und Palliativfonds wird eingerichtet, verwaltet vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemeinsam mit dem Finanzminister.
Der Bund stellt den Ländern jährlich Zweckzuschüsse bereit – 21 Mio. € (2022), 36 Mio. € (2023), 51 Mio. € (2024) – und ab 2025 wird der Betrag indexiert.
Die Zuschüsse dürfen nur für die im Gesetz genannten spezialisierten Angebote (mobile Palliativ‑/Kinder‑Teams, Hospiz‑/Kinder‑Hospizteams, Tageshospize, stationäre Hospize) sowie für Qualitäts‑, Ausbau‑, Tarif‑ und Planungsmaßnahmen verwendet werden.
Die Gewährung ist an die Erfüllung von Qualitätskriterien, quantitativen Ausbauzielen, einheitlichen Tarifen, Planungsunterlagen, Datenmeldungen und Berichtspflichten geknüpft.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.