Einführung eines Rechtsanspruchs auf Übergangspflege bis 12 Wochen
abgestimmt am
24.02.2022
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert ein Gesetz, das allen Versicherten in Österreich einen Rechtsanspruch auf bis zu 12 Wochen Übergangspflege nach einem Krankenhausaufenthalt gibt und die Finanzierung über die Sozialversicherungsträger regelt.
einfache MehrheitXXVII24.02.2022
Entschließung
Care-Ökonomie
Krankenpflege
soziale Sicherheit
Betreuung von Pflegebedürftigen
Schwerpunkte
Übergangspflege kann in allen bewilligten stationären Pflegeeinrichtungen nach dem Niederösterreichischen Sozialhilfegesetz beantragt werden.
Ein Zuschuss zur Übergangspflege wird pro Anlassfall maximal für 12 Wochen gewährt; ein zweiter Zuschuss im selben Kalenderjahr ist nicht möglich.
In Deutschland besteht ein Rechtsanspruch auf bis zu zehn Tage Übergangspflege im Krankenhaus, inklusive ärztlicher Behandlung, Medikamente und Verpflegung.
Der Antrag fordert, dass die Bundesregierung dem Nationalrat ein Gesetz zur Einführung eines bundeseinheitlichen Rechtsanspruchs auf Übergangspflege vorlegt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.