Monatliche Berichtspflicht des Finanzministeriums & Aufhebung der Unterstützungs‑Obergrenze (COVID‑19‑Gesetz)
abgestimmt am
20.03.2020
Zusammenfassung
Der Antrag ergänzt das zweite COVID‑19‑Gesetz um zwei monatliche Berichtspflichten des Finanzministers an den Budgetausschuss und hebt die Obergrenze für Hilfen an Einzelunternehmer, Selbständige und Kleinstunternehmen auf.
einfache MehrheitXXVII20.03.2020
Abänderung
Gesundheit
Verfassung
Wirtschaft
Steuerwesen
Arbeitsrecht
Telekommunikation
Schwerpunkte
Der Bundesminister für Finanzen muss dem Budgetausschuss monatlich einen Bericht über alle Maßnahmen nach §7 Abs. 2a des COVID‑19‑Gesetzes vorlegen, inklusive ihrer finanziellen Auswirkungen.
Der letzte Satz in Artikel 15 § 1 Abs. 3 wird gestrichen, wodurch die Obergrenze für Unterstützungsleistungen an Einzelunternehmer, Selbständige und Kleinstunternehmen aufgehoben wird.
Nach Absatz 4 von Artikel 15 wird ein weiterer Absatz 5 eingefügt, der dem Finanzminister ebenfalls eine monatliche Berichtspflicht über alle im Bundesgesetz ergriffenen Maßnahmen auferlegt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.