Ergänzung des Energiekostenausgleichs: Gutscheinverfahren, Datenabgleich und Fristen
abgestimmt am
23.03.2022
Zusammenfassung
Der Antrag ergänzt das Energiekostenausgleichsgesetz 2022 um Regelungen zur Vergabe, Rückmeldung und Prüfung von 150‑Euro‑Gutscheinen für Haushalte mit Hauptwohnsitz. Er legt Fristen für die Meldung persönlicher Daten, Nachforderung von Gutscheinen und die Aufbewahrung von Daten fest sowie das neue Außerkraft‑Datum 31. Dezember 2029.
einfache MehrheitXXVII23.03.2022
Abänderung
Preis
Energie
Sozialpolitik
Schwerpunkte
Der Bundesminister für Finanzen beauftragt die BRZ GmbH, das technische Verfahren zur Einlösung der Gutscheine und den Datenabgleich mit den Zählpunktdaten der Stromnetzbetreiber zu übernehmen.
An jede in Österreich gemeldete Hauptwohnsitzadresse wird am 15. März 2022 ein Gutschein über 150 Euro per Post zugesandt.
Begünstigte müssen bis spätestens 31. Oktober 2022 Name, Geburtsdatum, ggf. E‑Mail und Telefon sowie Stromlieferant und Zählpunktnummer elektronisch oder postalisch angeben.
Wer keinen Gutschein erhalten hat, kann bis zum 31. August 2022 einen Ersatz‑ oder Nachtragsgutschein beantragen; ein Verlust kann ebenfalls ersetzt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.