Energiekostenausgleich 2022 – 150 €‑Gutschein für Haushalte
abgestimmt am
23.03.2022
Zusammenfassung
Das Energiekostenausgleichsgesetz 2022 gewährt jedem berechtigten Haushalt einen einmaligen Gutschein von 150 Euro zur Entlastung bei steigenden Strompreisen; die Auszahlung ist nicht garantiert und hängt von Einkommensgrenzen sowie einer Melderegister‑Prüfung ab.
einfache MehrheitXXVII23.03.2022
Gesetz
Preis
Energie
Sozialpolitik
Schwerpunkte
Jeder berechtigte Haushalt erhält einen einmaligen Gutschein von 150 Euro, der bei der Stromrechnung angerechnet wird.
Berechtigt sind Haushalte, deren Hauptwohnsitz zwischen dem 15. März und dem 30. Juni 2022 im Melderegister eingetragen ist und deren Einkommen die festgelegten Grenzen (55 000 € bei Einpersonenhaushalten, 110 000 € bei Mehrpersonenhaushalten) nicht überschreitet.
Der Energiekostenausgleich begründet keinen Rechtsanspruch – die Auszahlung erfolgt nach Ermessen der Behörden.
Die Gutscheine werden per Post verschickt; Empfänger müssen bis zum 31. Oktober 2022 persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, ggf. E‑Mail/Telefon) elektronisch oder postalisch zurücksenden, damit die Berechtigung geprüft und der Betrag mit der Stromrechnung verrechnet werden kann.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.