Automatisierte Datenübermittlung von Bildungsnachweisen an das Finanzamt
abgestimmt am
24.03.2022
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag von Michael Bernhard ändert das Familienlastenausgleichsgesetz, sodass Bildungsdaten automatisiert an das Finanzamt übermittelt werden, um das Familienbeihilfenverfahren zu beschleunigen. Er fordert, die Übergangsregelung mit Sozialversicherungsnummern zu streichen und stattdessen die neuen vbPK‑BF‑Kennzeichen zu nutzen.
einfache MehrheitXXVII24.03.2022
Abänderung
Familienleistungsausgleich
Schwerpunkte
Der Antrag legt fest, dass Daten aus den lokalen Evidenzen des Bildungsdokumentationsgesetzes automatisiert an das Finanzamt übermittelt werden sollen.
Zu übermittelnde Daten umfassen das vbPK‑BF‑Kennzeichen (oder als Übergang die Sozialversicherungsnummer), Beginn und Art der Ausbildung, Schulkennzahl, besuchte Schulstufe, Schülerstatus sowie Prüfungs‑ und Beendigungsdaten.
Der Antrag kritisiert die Übergangsregelung mit Sozialversicherungsnummern wegen Datenschutzbedenken und fordert deren Streichung bis zur Einführung der vbPK‑BF‑Kennzeichen.
Durch die automatisierte Datenübermittlung soll das Familienbeihilfenverfahren (FABIAN) schneller und weniger fehleranfällig werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.