Digitalisierung der Familienbeihilfen‑Datenübermittlung
abgestimmt am
24.03.2022
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ergänzt das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 um automatisierte Datenübermittlungen von Schüler‑ und Lehrlingsdaten an das Finanzamt, um die Prüfung der Familienbeihilfe zu vereinfachen.
einfache MehrheitXXVII24.03.2022
Gesetz
Familienleistungsausgleich
Schwerpunkte
Einrichtung einer automatisierten Datenübermittlung von Schüler‑ und Schülerinformationen an das Finanzamt über die vom Bildungsministerium betriebene Schnittstelle.
Einrichtung einer automatisierten Datenübermittlung von Lehrlingsdaten (Lehrvertragsart, -nummer, Ausbildungsdauer etc.) an das Finanzamt über die Wirtschaftskammerorganisation.
Übermittlung von vbPK‑BF (bzw. vorübergehend Sozialversicherungsnummern) sowie von Namen, Geburtsdaten, Schulkennzahl, besuchter Schulstufe und Prüfungsdaten der Kinder.
Übermittlung von vbPK (bzw. vorübergehend Sozialversicherungsnummern) sowie von Namen, Geburtsdaten, Lehrvertragsart und -nummer, Ausbildungsdauer und Abschlussprüfung der Lehrlinge.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.