Umstellung des Härtefallfonds‑Verfahrens auf die Finanzämter
abgestimmt am
20.03.2020
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag verlagert die Verantwortung für das Härtefallfonds‑Programm von der Wirtschaftskammer auf die Finanzämter und legt fest, dass maximal eine Milliarde Euro aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds bereitgestellt werden. Zudem wird die Datenübermittlung zwischen Sozialversicherung, Finanzämtern und Ministerien geregelt, um den Prozess zu vereinfachen.
einfache MehrheitXXVII20.03.2020
Abänderung
Gesundheit
Verfassung
Wirtschaft
Steuerwesen
Arbeitsrecht
Telekommunikation
Schwerpunkte
Die Finanzämter übernehmen die Durchführung des Härtefallfonds‑Programms und folgen den Weisungen des Vizekanzlers, der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort sowie des Bundesministers für Finanzen.
Aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds werden maximal eine Milliarde Euro für den Härtefallfonds bereitgestellt.
Nach Abschluss eines Fördervertrags übermitteln die Finanzämter dem Finanzminister und der Digitalisierungs‑Ministerin Unternehmensdaten, das Datum des Schreibens sowie Höhe und Datum des gewährten Zuschusses.
Die Sozialversicherung der Selbstständigen muss über eine elektronische Schnittstelle den Finanzämtern die für die Zuschussberechnung notwendigen Daten bereitstellen, wobei datenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.