Erhöhung der Verteidigungsausgaben im Bundesfinanzrahmengesetz 2022‑2025
abgestimmt am
18.05.2022
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag erhöht die Budgetobergrenzen für Recht & Sicherheit sowie für militärische Angelegenheiten im Bundesfinanzrahmengesetz 2022‑2025, um das österreichische Heer besser auszustatten.
einfache MehrheitXXVII18.05.2022
Abänderung
Haushaltsplan
Schwerpunkte
Die Obergrenze für die Rubrik 0,1 (Recht und Sicherheit) wird von 98,102 Mio. € auf 114,217 Mio. € für den Zeitraum 2022‑2025 angehoben.
Die Obergrenze für die Untergliederung 14 (Militärische Angelegenheiten) wird schrittweise von 3 Mio. € auf bis zu 5 Mio. € pro Jahr erhöht.
Der Antrag begründet die Erhöhungen mit dem gestiegenen Sicherheitsbedarf nach dem Ukraine‑Krieg und der Notwendigkeit, die Einsatzbereitschaft des Bundesheeres zu sichern.
Frühere Aussagen von Bundespräsident Van der Bellen (2018) und des Generalstabschefs (2022) werden zitiert, um den Investitionsbedarf zu untermauern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.