Das Bundesfinanzrahmengesetz 2022‑2025 wird um neue Fix‑ und Variable Budgets für Ministerien sowie um drei Sonderpositionen für Flüchtlingshilfe, NS‑Opfer‑Entschädigungen und Gasbevorratung erweitert.
einfache MehrheitXXVII18.05.2022
Gesetz
Haushaltsplan
Schwerpunkte
Die Tabelle in § 1 wird um neue Fix‑ und Variable Beträge für die Rubriken Recht & Sicherheit, Arbeit/Soziales/Gesundheit/Familie, Bildung/Kultur sowie Wirtschaft/Umwelt ergänzt (Beträge in Mio. € für 2022‑2025).
In § 2 wird eine detaillierte Aufstellung aller Bundesbehörden (z. B. Präsidentschaftskanzlei, Bundeskanzleramt, Innen‑ und Außenministerium) mit den jeweiligen Jahresbudgets (in Mio. €) für 2022‑2025 eingefügt.
Artikel VI Z 6 wird um die Punkte 7‑9 erweitert: (7) bis zu 400 Mio. € für Flüchtlingsbetreuung wegen des Russland‑Ukraine‑Konflikts, (8) bis zu 18 Mio. € für Entschädigungen an NS‑Opfer*innen und deren Nachfahren, (9) bis zu 5 000 Mio. € für Gasbevorratung im Rahmen des Gaswirtschafts‑ und Energielenkungsgesetzes.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.