Einführung eines transparenten Gasausschreibungsverfahrens und Befristung der Regelungen
abgestimmt am
19.05.2022
Zusammenfassung
Der Antrag ergänzt das Gaswirtschaftsgesetz um ein transparentes Ausschreibungsverfahren zur Vorhaltung von Gas, legt fest, dass die Kosten aus Bundesmitteln getragen werden, und bestimmt ein Ablaufdatum für die neuen Bestimmungen am 31. Mai 2025.
einfache MehrheitXXVII19.05.2022
Abänderung
Energie
Verfassung
Schwerpunkte
Ein transparentes, diskriminierungsfreies und marktbasiertes Ausschreibungsverfahren soll eingeführt werden, um Gasmengen für die Versorgungssicherheit vorzuhalten.
Die Kosten für die Vorhaltung von Gas werden aus Bundesmitteln finanziert; die Bundesministerin legt in einer Verordnung Einsatz, Preis und Kostentragung fest.
Die Bestimmungen aus $ 87 Abs. 1 Z 4, $ 87 Abs. 6 und 7 sowie $ 88 Abs. 228 verlieren am 31. Mai 2025 ihre Gültigkeit.
Der Wortlaut "durch die Bieter" wird gestrichen, weil nur Bieter mit abgeschlossenem Vertrag zur Vorhaltung verpflichtet sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.