Einführung von Market Makern und strategischer Gasvorratshaltung im GWG 2011
abgestimmt am
19.05.2022
Zusammenfassung
Das Gesetz fügt das Instrument „Market Maker“ ein, um die Versorgungssicherheit mit Erdgas zu stärken. Der Bilanzgruppenkoordinator kann über transparente Auktionen Gasmengen in strategischen Speichern vorhalten; die Kosten werden aus dem Bundesbudget getragen und die Regelungen laufen am 31. Mai 2025 aus.
2/3 MehrheitXXVII19.05.2022
Gesetz
Energie
Verfassung
Schwerpunkte
Einführung von Market Makern, die über ein transparentes, diskriminierungsfreies Ausschreibungsverfahren Gasmengen für die strategische Vorhaltung beschaffen.
Der Bilanzgruppenkoordinator muss die Menge an vorzuhaltenden Gasen nach Vorgaben der Bundesministerin festlegen, wobei aktuelle und prognostizierte Speicherstände sowie mögliche Versorgungsstörungen berücksichtigt werden.
Die Vorhaltung erfolgt in Speicheranlagen, die bei Bedarf sofort in die Marktgebiete Tirol und Vorarlberg sowie in benachbarte Marktgebiete eingespeist werden können.
Die Kosten der Vorhaltung werden aus Bundesmitteln gedeckt; weitere Details zu Preis, Kostentragung und möglicher Weiterverwendung werden per Verordnung festgelegt, die der Zustimmung des Hauptausschusses bedarf.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.