Entfernung der Zustimmungspflicht für Ruhendstellung von Rechtsanwaltsanwärtern
abgestimmt am
19.05.2022
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag streicht die Vorgabe, dass der ausbildende Rechtsanwalt seine Zustimmung zur Ruhendstellung eines Rechtsanwaltsanwärters nachweisen muss, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.
einfache MehrheitXXVII19.05.2022
Abänderung
Notar
Rechtsanwalt
Schwerpunkte
Der Antrag entfernt die Pflicht, dass der ausbildende Rechtsanwalt seine Zustimmung zur Ruhendstellung des Anwaltsanwärters nachweisen muss.
Damit können Rechtsanwaltsanwärter*innen bis zu zwei Jahre Elternzeit nehmen, ohne die Zustimmung ihres Ausbilders einholen zu müssen.
Der Gesetzgeber will damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie im juristischen Ausbildungsbereich stärken.
Arbeitgeber*innen (ausbildende Rechtsanwält*innen) verlieren ein Kontrollinstrument, was zu Bedenken hinsichtlich möglicher Fehlanwendungen führen kann.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.