Das Berufsrechts‑Änderungsgesetz 2022 stärkt die Interessenkonflikt‑Regeln für Notare, ermöglicht hybride elektronische Notariatsakte, erlaubt Videokonferenzen und Briefwahl für Kammerversammlungen und führt familienfreundliche Ruhendstellungs‑Optionen für Rechtsanwält*innen ein.
einfache MehrheitXXVII19.05.2022
Gesetz
Notar
Rechtsanwalt
Schwerpunkte
Notare dürfen in engen familiären Beziehungen (z. B. Ehepartner, Verwandte bis zum zweiten Grad) keine Notariatsurkunde ausstellen; bei weiter entfernten Verwandten muss das Naheverhältnis offengelegt und die Zustimmung der Gegenpartei eingeholt werden.
Notare können Notariatsakte hybrid erstellen: Parteien, die vor Ort sind, können händisch unterschreiben, während andere Parteien elektronisch signieren; das Dokument wird anschließend vom Notar mit Siegel versehen und im Urkundenarchiv gespeichert.
Für außergewöhnliche Situationen (z. B. Pandemien) können Kammerversammlungen ausschließlich per Briefwahl durchgeführt werden; die Kammer muss den Stimmberechtigten Wahlunterlagen mindestens zehn Tage vor der Wahl zusenden.
Rechtsanwält*innen können bei Geburt, Adoption oder Pflege von Kindern die Berufsausübung bis zu zwei Jahre ruhen lassen, ohne die Kammermitgliedschaft zu verlieren; während des Ruhens entfällt die Pflicht zur Haftpflichtversicherung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.