Erweiterung des GWG 2011: Anschluss‑ und Nutzungs‑Pflichten für Gas‑Speicher
abgestimmt am
15.06.2022
Zusammenfassung
Der Antrag ergänzt das Gaswirtschaftsgesetz um Regelungen, die Speicherunternehmen bei Verstößen Rechte entziehen, Speichernutzer verpflichten ungenutzte Kapazitäten zurückzugeben und alle Speicheranlagen an das österreichische Netz anzuschließen. Außerdem wird die Möglichkeit geschaffen, internationale Abkommen zur gemeinsamen Nutzung von Speicheranlagen abzuschließen.
einfache MehrheitXXVII15.06.2022
Abänderung
Energie
Verfassung
Schwerpunkte
Ein Speicherunternehmen verliert seine Rechte, wenn es wesentliche vertragliche Pflichten verletzt, mehrfach strafrechtlich verurteilt wird oder gegen Auflagen während einer Krisenstufe verstößt.
Speichernutzer müssen ungenutzte Kapazitäten sofort über eine Sekundärmarktplattform anbieten oder an das Speicherunternehmen zurückgeben; bei Nicht‑Nutzung wird die Kapazität bis zum nächsten 31. März entzogen.
Alle Speicheranlagen im Hoheitsgebiet Österreichs müssen an das heimische Gasnetz angeschlossen werden; Betreiber haben innerhalb eines Monats nach Bauabschluss einen Antrag auf Netzzugang zu stellen, und innerhalb von sechs Monaten bauliche Maßnahmen zum Anschluss umzusetzen.
Die Bundesministerin wird ermächtigt, Ressortübereinkommen mit EU‑Mitgliedstaaten oder Drittstaaten über die gemeinsame Nutzung von Speicheranlagen abzuschließen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.