Änderungen im GWG 2011: Anschluss‑ und Nutzungspflicht für Gasspeicher sowie neue Ressort‑Übereinkommen
abgestimmt am
15.06.2022
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Gaswirtschaftsgesetz 2011, um alle Gasspeicher an das österreichische Netz anzuschließen, ein „Use‑it‑or‑lose‑it“-Prinzip für Speichernutzer einzuführen und die Bundesministerin zu befugen, Ressort‑Übereinkommen über gemeinsame Speichernutzung abzuschließen.
2/3 MehrheitXXVII15.06.2022
Gesetz
Energie
Verfassung
Schwerpunkte
Alle Gasspeicheranlagen im Hoheitsgebiet Österreichs müssen an das jeweilige Markt‑ bzw. Netzgebiet angeschlossen werden.
Speichernutzer müssen ungenutzte Kapazitäten sofort über eine Sekundär‑Marktplattform anbieten; bei Nicht‑Erfüllung kann das Speicherunternehmen die Kapazität entziehen.
Ein Speicherunternehmen verliert seine Rechte, wenn wichtige Verträge erlöschen, der Netzanschluss verloren geht oder das Unternehmen wiederholt gegen gesetzliche Vorgaben verstößt.
Die Bundesministerin wird ermächtigt, Ressort‑Übereinkommen über die gemeinsame Nutzung von Speicheranlagen mit EU‑ oder Drittstaaten abzuschließen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.