Einmalige Inflationsausgleichszahlung für Pensionist*innen statt Teuerungsabsetzbetrag
abgestimmt am
23.06.2022Zusammenfassung
Der Antrag ersetzt den geplanten Teuerungsabsetzbetrag von 500 € für das Jahr 2022 durch eine gestaffelte außerordentliche Einmalzahlung, die bis spätestens 30. September 2022 zusammen mit der laufenden Pension ausgezahlt werden soll.einfache Mehrheit XXVII 23.06.2022
Abänderung
Preis
Sozialpolitik
Schwerpunkte
- Der Teuerungsabsetzbetrag von 500 € im Einkommensteuergesetz wird durch eine gestaffelte außerordentliche Einmalzahlung ersetzt.
- Die Formulierung im ASVG wird geändert, sodass die Einmalzahlung zusammen mit der laufenden Pensionszahlung zum 1. September 2022 bzw. dem Übergangsgeld zum 30. September 2022 ausgezahlt wird.
- Im GSVG wird die gleiche Frist‑ und Formulierungsänderung wie im ASVG übernommen.
- Im BSVG wird die Formulierung analog zu ASVG und GSVG angepasst, um die Auszahlung der Einmalzahlung zu regeln.
Dokumente (PDFs)
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