Übergangsregelungen für Identitätsprüfung und Datenübermittlung bei Suchtgiftverschreibungen (2022)
abgestimmt am
07.07.2022
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag ergänzt das Gesundheitstelematikgesetz um Übergangsregelungen für die Identitätsprüfung und die Datenübermittlung bei Suchtgiftverschreibungen, gültig vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Dezember 2022.
einfache MehrheitXXVII07.07.2022
Abänderung
Gesundheit
Schwerpunkte
Apotheken und Impfstraßen dürfen die Identität von Patient*innen anhand von Name und Sozialversicherungsnummer prüfen, wenn keine e‑card‑Lesegeräte verfügbar sind.
Gesundheits‑ und genetische Daten dürfen im Zusammenhang mit Suchtgiftverschreibungen per E‑Mail oder Fax übermittelt werden, wenn die in §27 Abs. 12 festgelegten Datensicherheitsmaßnahmen eingehalten werden.
Die neuen Bestimmungen treten rückwirkend zum 1. Juli 2022 in Kraft und enden am 31. Dezember 2022.
Gesundheits‑Dienstleister müssen ein IT‑Sicherheitskonzept vorlegen, das die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherung der Datenübermittlung beschreibt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.