Transparenzpflicht für behördlich beauftragte Studien und Gutachten
abgestimmt am
07.07.2022
Zusammenfassung
Der Antrag fügt Art. 20 Abs. 5 ein und verlangt von allen Verwaltungsorganen die öffentliche Veröffentlichung von in Auftrag gegebenen Studien, Gutachten, Umfragen und deren Kosten, ausgenommen bei begründeter Geheimhaltung. Zusätzlich sollen entgeltliche Werke Dritter, die geistige Leistungen enthalten, ebenfalls veröffentlicht werden.
einfache MehrheitXXVII07.07.2022
Abänderung
Verfassung
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
Einführung einer Veröffentlichungspflicht für von Verwaltungsorganen in Auftrag gegebene Studien, Gutachten und Umfragen sowie deren Kosten.
Ausnahme von der Veröffentlichung, wenn eine Geheimhaltung nach Art. 20 Abs. 3 gerechtfertigt ist.
Erweiterung der Pflicht auf entgeltliche Werke Dritter, die geistige Leistungen enthalten (z. B. Leitbilder, Konzepte, Publikationen, Werbebroschüren).
Ziel der Regelung ist, die Transparenz staatlicher Auftragsforschung zu erhöhen und die Öffentlichkeit über Kosten und Ergebnisse zu informieren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.