Stärkung der Kontrolle und Transparenz des Rechnungshofs
abgestimmt am
08.07.2022
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf stärkt die Kontrolle des Rechnungshofs: Er führt eine Transparenzpflicht für Studien und Gutachten ein, legt fest, dass der Präsident des Rechnungshofs mit Zweidrittel‑Mehrheit gewählt und abberufen wird, schafft ein öffentliches Klubregister und erweitert die Befugnisse des Rechnungshofs bei Sonderprüfungen.
2/3 MehrheitXXVII08.07.2022
Gesetz
Verfassung
Haushaltskontrolle
Gesetzgebungsverfahren
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
Alle von Behörden in Auftrag gegebenen Studien, Gutachten und Umfragen samt deren Kosten müssen öffentlich zugänglich gemacht werden, sofern keine Geheimhaltungspflicht besteht.
Der Präsident des Rechnungshofs wird für zwölf Jahre gewählt; die Wahl erfolgt auf Vorschlag des Hauptausschusses mit Zweidrittel‑Mehrheit, eine Wiederwahl ist ausgeschlossen.
Der Präsident des Rechnungshofs kann nur mit Zweidrittel‑Mehrheit des Nationalrats abberufen werden.
Ein öffentliches Klubregister wird eingeführt, das die Namen und vertretungsbefugten Personen der Fraktionsklubs enthält.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.