Anpassung der Haushaltsobergrenzen 2022‑2025 für Infrastruktur, Umwelt und Ministerien
abgestimmt am
07.07.2022
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag 5 passt die Auszahlungsobergrenzen im Bundesfinanzrahmengesetz 2022‑2025 sowie im Bundesfinanzgesetz 2022 an. Er ändert Tabellen, die die Budgets für Infrastruktur, Umwelt und verschiedene Ministerien festlegen.
einfache MehrheitXXVII07.07.2022
Abänderung
Haushaltsplan
Schwerpunkte
Die Obergrenzen der Auszahlungen für die Rubriken 0, 1 und 4 werden für die Jahre 2022‑2025 neu festgelegt.
Die Obergrenzen für die Untergliederungen 15 (Land‑ und Forstwirtschaft, Regionen) und 42 (Wasserwirtschaft) werden für 2022‑2025 angepasst.
Tabelle Z 10 im Bundesfinanzgesetz 2022 wird geändert, um die neuen Auszahlungsobergrenzen für Untergliederung 15 widerzuspiegeln.
Tabelle Z 30 im Bundesfinanzgesetz 2022 wird geändert, um die neuen Auszahlungsobergrenzen für Untergliederung 42 widerzuspiegeln.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.