Änderungen im Einkommensteuergesetz und ASVG nach Aufhebung der COVID‑19‑Impfpflicht
abgestimmt am
07.07.2022
Zusammenfassung
Der Antrag fügt im Einkommensteuergesetz einen 50 %‑Abzug für nicht übertragbare Fahrkarten ein und passt das ASVG an die Aufhebung der COVID‑19‑Impfpflicht an, indem er Begriffe ändert, Risiko‑Atteste neu regelt und den Kosten‑ und Honorarausgleich bis Ende 2022 verlängert.
einfache MehrheitXXVII07.07.2022
Abänderung
Steuerwesen
Schwerpunkte
Ein neuer Pauschalabzug von 50 % der Kosten für nicht übertragbare Fahrkarten wird im Einkommensteuergesetz eingeführt, wenn die Karten auch betrieblich genutzt werden.
Im ASVG wird der Ausdruck „SARS‑CoV‑2“ durch „COVID‑19“ ersetzt, um die Terminologie an die aktuelle Rechtslage anzupassen.
Die Regelungen zu COVID‑19‑Risiko‑Attesten werden angepasst: Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, erhalten ein Attest, sofern sie nicht durch Antikörperpräparate ausreichend geschützt sind.
Der Kosten‑ und Honorarausgleich für Ausnahmebestätigungen wird von 30. Juni 2022 bis 31. Dezember 2022 verlängert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.