Änderung des Katastrophenfondgesetzes: Nachweis der Verwendung von Feuerschutzsteuereinnahmen
abgestimmt am
07.07.2022
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag 2647/A korrigiert den Titel des Katastrophenfondsgesetzes, fügt eine Überschrift ein und verlangt von den Bundesländern einen Nachweis, dass die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer hauptsächlich für Feuerwehren verwendet werden, um Zuschüsse zu erhalten.
einfache MehrheitXXVII07.07.2022
Abänderung
Zivilschutz
Finanzausgleich
Schwerpunkte
Im Gesetzestitel wird die Formulierung von „geändert wird“ zu „geändert werden“ korrigiert – eine rein sprachliche Anpassung.
Nach der Promulgationsklausel wird die Überschrift „Artikel 1 – Änderung des Katastrophenfondsgesetzes 1996“ eingefügt, um den geänderten Teil klar zu kennzeichnen.
In § 5b Abs. 3 wird festgelegt, dass ein Bundesland einen Zuschuss nur erhalten kann, wenn es nachweist, dass die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer überwiegend für die Feuerwehren verwendet werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.