Bundesgesetz zur Finanzierung von Feuerwehre‑Investitionen über den Katastrophenfonds
abgestimmt am
07.07.2022
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf fügt dem Katastrophenfondsgesetz einen neuen § 5b hinzu, der ab 2022 den Ländern jährlich 20 Millionen Euro für Feuerwehre‑Investitionen, vor allem für Einsatzfahrzeuge, gewährt. Gleichzeitig wird die Formulierung im Finanzausgleichsgesetz zu den jährlichen Katastrophenfonds‑Beträgen präzisiert.
einfache MehrheitXXVII07.07.2022
Gesetz
Zivilschutz
Finanzausgleich
Schwerpunkte
Der Einleitungssatz in § 3 wird geändert: 10 Millionen Euro jährlich sind von 2008‑2021 ausgenommen, ab 2022 werden 30 Millionen Euro jährlich ausgenommen.
Ein neuer § 5b wird eingeführt, der den Ländern ab 2022 jährlich 20 Millionen Euro für Feuerwehre‑Investitionen gewährt, vorrangig für den Kauf von Einsatzfahrzeugen.
Die Mittel werden nach der Bevölkerungszahl (Volkszahl) der einzelnen Länder verteilt.
Ein Land muss nachweisen, dass die Erträge aus der Feuerschutzsteuer für Feuerwehren verwendet werden, um den Zuschuss zu erhalten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.