Abänderungsantrag zur Beseitigung der Sonder‑Pensionserhöhung von 2,9 % für Pensionsneuzugänge 2022
abgestimmt am
12.10.2022
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag von Gerald Loacker streicht den Absatz 6 in drei Sozialversicherungsgesetzen, um die Sonder‑Pensionserhöhung von 2,9 % für Pensionsneuzugänge 2022 zu entfernen und damit eine Ungleichbehandlung gegenüber Rentner*innen, die erst Anfang 2023 in Pension gehen, zu verhindern.
einfache MehrheitXXVII12.10.2022
Abänderung
soziale Sicherheit
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
Der Absatz 6 im ASVG wird gestrichen, sodass die Sonder‑Pensionserhöhung von 2,9 % nicht mehr an das Eintrittsdatum 2022 gebunden ist.
Der gleiche Streichungs‑Mechanismus wird im GSVG angewendet, um die Gleichbehandlung von Selbständigen zu gewährleisten.
Auch im BSVG wird Absatz 6 entfernt, damit landwirtschaftlich tätige Personen von der gleichen Regelung profitieren.
Durch die Streichung dieser Absätze wird das Gesetz wieder konsistent und vermeidet unterschiedliche Rentenerhöhungen je nach Pensionsantrittszeitpunkt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.