Pensionsanpassung 2023 – Erhöhung der Renten & Direktzahlung
abgestimmt am
12.10.2022
Zusammenfassung
Das Pensionsanpassungsgesetz 2023 erhöht Renten nach Einkommensschwellen, führt eine Direktzahlung für 2023 ein und passt Grundbeträge in mehreren Sozialversicherungsgesetzen an. Zusätzlich werden zahlreiche redaktionelle Formulierungen korrigiert.
einfache MehrheitXXVII12.10.2022
Gesetz
soziale Sicherheit
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
Ein neuer Pensionsanpassungsmechanismus für das Jahr 2023 wird eingeführt: Einkommen bis 5 670 € werden um 5,8 % erhöht, darüber hinaus um 328,86 €.
Für das Jahr 2023 erhalten Berechtigte eine Direktzahlung, die je nach Gesamteinkommen zwischen 30 % des Einkommens und einem gestaffelten Betrag von bis zu 500 € liegt.
Die Grundbeträge (Richtsätze) für verschiedene Pensionskategorien werden angepasst – z. B. 1 751,56 € für Ehepartner‑Pensionen, 1 110,26 € für Witwen‑ und Waisenpensionen.
Entsprechende Richtsatz‑Anpassungen werden auch im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) und im Bauern‑Sozialversicherungsgesetz (BSVG) vorgenommen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.