Erweiterung kosmetischer Tätigkeiten um Ohrpiercing, Schmuckanbringung und Laser‑Haarentfernung
abgestimmt am
12.10.2022
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag erweitert die Gewerbeordnung für Kosmetiker*innen um das Stechen von Ohrläppchen, das Anbringen von künstlichem Schmuck und die Haarentfernung per Laser. Die Änderungen treten mit der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
einfache MehrheitXXVII12.10.2022
Abänderung
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Der Antrag erweitert § 109 Abs. 6 um Z 6a, sodass Kosmetiker*innen künftig Ohrläppchen stechen, künstlichen Schmuck anbringen und Haarentfernung per Laser durchführen dürfen.
Die neuen Regelungen treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Die Begründung führt an, dass Laser‑Haarentfernung ein minimal‑invasiver Eingriff sei, kein erhebliches Gefährdungspotenzial habe und keine ärztliche Qualifikation über die Kosmetiker‑Ausbildung hinaus erfordere.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.