Einführung einer einheitlichen Gewerbelegitimation im Scheckkartenformat
abgestimmt am
12.10.2022
Zusammenfassung
Das Gesetz führt ein einheitliches, im Scheckkartenformat ausgestelltes Ausweisdokument – die Gewerbelegitimation – für Gewerbetreibende und deren Arbeitnehmer ein, legt fest, welche Daten dafür verarbeitet werden dürfen, und bestimmt eine zehnjährige Gültigkeit.
einfache MehrheitXXVII12.10.2022
Gesetz
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Der Begriff „amtliche Legitimationen“ wird durch das einheitliche Wort „Gewerbelegitimationen im Sinne des § 62“ ersetzt, sodass alle betroffenen Berufsgruppen dieselbe Art von Ausweis benötigen.
§ 62 führt die Gewerbelegitimation ein, die sowohl dem Gewerbetreibenden als auch dessen Arbeitnehmer auf Antrag ausgestellt wird und die Identität sowie die Berechtigung zur Ausübung des jeweiligen Gewerbes nachweist.
In § 62a wird festgelegt, welche personenbezogenen Daten (Name, Geburtsdatum, Lichtbild, Gewerbeberechtigung usw.) bei der Ausstellung verarbeitet werden dürfen und dass ein gemeinsamer Auftragsverarbeiter die Daten sicher weiterleitet.
Der Antragsteller erhält eine zweimonatige Bestätigung, die bis zur Ausstellung der Karte als vorläufige Gewerbelegitimation gilt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.