Verlängerung und Entfristung der Sonderbetreuungszeit im Arbeitsvertragsrecht
abgestimmt am
12.10.2022
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag verlängert die Sonderbetreuungszeit ab dem 5. September 2022 ohne festes Enddatum, ändert die Formulierung des Zeitraums und fügt einen neuen Absatz hinzu, der bestimmte Bestimmungen rückwirkend wirksam macht.
einfache MehrheitXXVII12.10.2022
Abänderung
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
Der Antrag entfernt das Enddatum für die Sonderbetreuungszeit und legt den Beginn auf den 5. September 2022 fest, sodass der Anspruch künftig unbegrenzt gilt.
Die Formulierung „im Zeitraum zwischen dem 5. September 2022 und dem 31. Dezember 2022“ wird zu „ab dem 5. September 2022“ bzw. zu „im Kalenderhalbjahr“ geändert, um die Regelung klarer zu gestalten.
Ein neuer Absatz wird in § 19 Abs. 1 eingefügt, der mehrere Bestimmungen des Bundesgesetzes rückwirkend ab dem 5. September 2022 in Kraft treten lässt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.