Erweiterung der Meldepflicht: Bestätigung des Unterkunftgebers & 12‑Monats‑Legisvakanz
abgestimmt am
13.10.2022
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag ergänzt das Meldegesetz 1991 um eine Bestätigungspflicht des Unterkunftgebers, verlängert die Frist für technische Anpassungen auf zwölf Monate und ersetzt die Formulare Anlage A und D durch neue Versionen.
einfache MehrheitXXVII13.10.2022
Abänderung
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
Der Meldepflichtige muss künftig bestätigen, dass der Unterkunftgeber über die Aufnahme informiert wurde, und diese Bestätigung an die Behörde übermitteln.
In § 23 Abs. 24 wird ein Komma eingefügt und die Verweise auf § 1 Abs. 5a sowie § 3 Abs. 2 ergänzt.
Die Frist von neun Monaten wird auf zwölf Monate verlängert, um Unternehmen und Behörden mehr Zeit für die technische Anpassung an das ZMR zu geben.
Die Formulare Anlage A (Meldezettel) und Anlage D (Hauptwohnsitzbestätigung) werden durch neue Versionen ersetzt, die u. a. klare Vorgaben zum Geschlechtseintrag enthalten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.