Modernisierung des Meldegesetzes – E‑ID, sonstige Namen & Gleichbehandlung
abgestimmt am
13.10.2022
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf modernisiert das Meldegesetz: Er führt die E‑ID als digitalen Identitätsnachweis ein, ergänzt ein Feld für „sonstige Namen“ und ändert die Formulierung zur sprachlichen Gleichbehandlung auf alle Geschlechter.
einfache MehrheitXXVII13.10.2022
Gesetz
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
Der Antrag erweitert die Definition der Identitätsdaten um ein Feld für „sonstige Namen“, damit Namensbestandteile aus fremden Rechtsordnungen erfasst werden können.
Der Begriff „Bürgerkarte“ wird durch die neue Bezeichnung „Elektronischer Identitätsnachweis (E‑ID)“ ersetzt, um das digitale Meldeverfahren zu modernisieren.
Die Daten, die an gesetzlich anerkannte Kirchen oder Religionsgesellschaften übermittelt werden dürfen, werden konkretisiert (Namen, Geburtsdaten, Wohnsitze, Anmeldedatum).
Die sprachliche Gleichbehandlung wird von „Frauen und Männer“ auf „alle Geschlechter“ geändert, um intersexuelle Personen zu berücksichtigen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.