Änderungen beim Stromkostenzuschuss: Preisbasis, Rechnungsstellung und Laufzeit
abgestimmt am
13.10.2022
Zusammenfassung
Der Änderungsantrag erweitert die Berechnungsgrundlage des Stromkostenzuschusses um den Grundpreis, führt eine verpflichtende elektronische Rechnungsstellung an das Finanzministerium ein und verlängert das Enddatum des Zuschusses bis zum 30. Juni 2025.
einfache MehrheitXXVII13.10.2022
Abänderung
Elektrizitätsindustrie
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Der Grundpreis wird in die Berechnungsgrundlage des Stromkostenzuschusses aufgenommen, sodass alle Preisbestandteile der Energiekomponente berücksichtigt werden.
Lieferanten und Netzbetreiber müssen bis zum 15. des Folgemonats eine elektronische Rechnung an das Bundesministerium für Finanzen senden; die Auszahlung des Kostenersatzes erfolgt innerhalb von 14 Tagen.
Das Enddatum der befristeten Einführung des Stromkostenzuschusses wird von 31. Dezember 2024 auf den 30. Juni 2025 verschoben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.